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Eine gute physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Mitarbeiter:innen sollten möglichst lange im Arbeitsprozess verbleiben können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten bei ORTEMA, dass auch Sie und Ihr Unternehmen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung tätig werden.

Um ein passendes Angebot für Ihr Unternehmen zu finden, schauen Sie doch einfach in unsere Unternehmermappe!

Kümmern Sie sich um Ihre Mitarbeiter:innen – denn Ihre Mitarbeiter:innen kümmern sich um Ihr Unternehmen!

 

Der Gesetzgeber fördert Unternehmen bei der Umsetzung

Seit 2020 bleiben nach § 3 Nr. 34 EStG Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (Primärprävention) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600€ pro Mitarbeiter pro Jahr steuerfrei. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel Kurse zur Reduzierung von Bewegungsmangel oder spezielle Rückentrainingsprogramme.

Unsere Angebote zur Betrieblichen Gesundheitsförderung sind auf die aktuellen steuerrechtlichen Vorgaben abgestimmt. Ein Beispiel dafür sind u.a. die nach §20 zertifizierten Präventionskurse.

 

Maßnahmen der Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) können beitragen zu:

  • Weniger krankheitsbedingten Fehlzeiten
  • Erhöhter Produktivität
  • Senkung der Personal- und Betriebskosten
  • Erhöhte Arbeitszufriedenheit, Mitarbeitermotivation und Loyalität
  • Verbesserte innerbetriebliche Kommunikation und Kooperation
  • Stärkere Mitarbeiterbindung als attraktiver Arbeitgeber
  • Verbessertes Image bei Kunden

Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz abzubauen und gesundes Verhalten zu fördern. Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) beschäftigt sich zum Beispiel mit den Themenfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Suchtverhalten und Ergonomie am Arbeitsplatz. Dabei soll das eigenverantwortliche Gesundheitsverhalten gestärkt werden. Die Mitarbeiter:innen erhalten nachhaltig ihre Gesundheit, das Unternehmen hat produktive Beschäftigte und spart Entgeltfortzahlungskosten im Krankheitsfall. Das Image bei Kunden und Mitarbeitern wird verbessert. Das führt zu einer besseren Identifikation der Mitarbeiter:innen mit dem Unternehmen und stellt nach außen ein wichtiges Instrument zur Gewinnung von Fachkräften dar.

Das Ergebnis: Sie führen ein gesundes und produktives Unternehmen!

Gerne sind wir bei weiteren Fragen für Sie da!

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Download 

>> Unternehmermappe
>> Interessante BGF-Maßnahmen aus der ORTEMA-Firmenpartnerschaft
>> Zahlen und Fakten – die Arbeitswelt im Wandel
>> Unser aktueller Prospekt „Betriebliches Gesundheitsmanagement“

 

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Marc Albrecht
Bachelor in Sporttherapie (B.Sc.)

Telefon: (07145) 91 53 777
E-Mail: bgf@ortema.de

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